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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 C 17.1804   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1441
VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2018,1441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.01.2018 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2018,1441)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2018,1441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolglose Gegenvorstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 58 ; VwGO § 152a
    Gegenvorstellung; Freistellung; Bauvorhaben

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a; BayBO Art. 58
    Darlegen von Gründen für die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine rechtskräftige Entscheidung i.R.e. Antrags auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 C 17.1804
    Es kann dahinstehen, ob die Gegenvorstellung deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2017 - 5 B 56.16

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung im Fall der formell rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 9 C 17.1804
    Die Gegenvorstellung bleibt jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil die Klägerinnen nicht ansatzweise dargelegt haben, dass einer der Gründe vorliegt, unter denen in der Rechtsprechung die Gegenvorstellung gegen eine rechtskräftige Entscheidung als zulässig erachtet wird (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2011 - 6 K St 1.11 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 20.2.2017 - 5 B 56.16 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 01.06.2021 - AN 17 E 21.00860

    Erfolgloser Eilantrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen

    Soweit der Antragsteller mangels angreifbarer Baugenehmigung den Erlass einer Baueinstellung nach Art. 75 BayBO begehrt, begehrt er den Erlass eines Verwaltungsaktes, der im Hauptsacheverfahren mit der Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) durchzusetzen ist, womit im einstweiligen Rechtsschutz ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO korrespondiert (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 C 17.1804 - juris Rn. 3; Robl in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, 18. Ed. 1.4.2021, Art. 58 Rn. 49; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 9 ZB 20.1669

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Es steht zwar außer Frage, dass ein Nachbar seine materiell-rechtlichen Abwehrrechte gegen ein von der Genehmigungspflicht freigestelltes Bauvorhaben gegenüber der Bauaufsichtsbehörde mit einem Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten geltend machen und diesen Anspruch auch gerichtlich verfolgen kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 9 C 17.1804 - juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 C 17.1804   

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https://dejure.org/2018,14192
VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2018,14192)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2018 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2018,14192)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2018,14192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 23 Abs. 2, Abs. 3, § 33 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 8
    Beschwerdeverfahren - Festsetzung des Gegenstandswerts

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren - Festsetzung des Gegenstandswerts

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 9 CE 14.937

    Rechtswegverweisung; sofortige Beschwerde in Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2018 - 9 C 17.1804
    In Fällen, in denen es sich wie hier bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags der Klägerinnen, den Freistaat Bayern zum Verfahren beizuladen, um einen Zwischenstreit handelt, geht der Senat davon aus, dass der Gegenstandswert mit einem Fünftel des Hauptsachewerts angemessen bewertet ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2014 - 9 CE 14.937 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.11.2017 - 9 C 17.1804   

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https://dejure.org/2017,46078
VGH Bayern, 02.11.2017 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2017,46078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.11.2017 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2017,46078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. November 2017 - 9 C 17.1804 (https://dejure.org/2017,46078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 16.17

    Beiladung, Flurbereinigung; Ergebnisse der Wertermittlung; Feststellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 9 C 17.1804
    Die Beteiligung Dritter bezweckt aber nicht, Rechtspositionen eines bereits am Rechtsstreit Beteiligten zu stärken (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2017 - 9 B 16.17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 13.01.2000 - 26 CS 99.2149

    Anforderungen an eine gemeindliche Äußerung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 9 C 17.1804
    Im Übrigen trifft die Gemeinde weder mit der Abgabe noch dem Unterlassen der Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO eine verbindliche Feststellung über die Zulässigkeit des ihr im Freistellungsverfahren vorgelegten Vorhabens (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2000 - 26 CS 99.2149 - juris Rn. 36 zu Art. 64 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BayBO 1998; s. auch Art. 55 Abs. 2 BayBO).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 21 C 16.325

    Einfache Beiladung eines subplanenden Ingenieurbüros anlässlich einer

    Auszug aus VGH Bayern, 02.11.2017 - 9 C 17.1804
    Zwar trifft im Fall der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beiladungsantrags das Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung und ist nicht auf Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Ein Unterstützen des Beklagten mit "flankierenden Rechtsausführungen" reicht jedenfalls nicht aus, weil die Beteiligung Dritter im Rahmen einer Beiladung nicht bezweckt, Rechtspositionen eines bereits am Rechtsstreit Beteiligten zu stärken (BayVGH, B.v. 2.11.2017 - 9 C 17.1804 - juris Rn. 4 m.V.a. BVerwG, B.v. 28.8.2017 - 9 B 16.17 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 13 OB 22/18

    Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige

    Gleiches gilt für das Beschwerdegericht bei der Entscheidung über die Beschwerde; das Beschwerdegericht trifft seine Entscheidung ebenfalls nach eigenem Ermessen, ohne auf die Nachprüfung des Ermessens der Vorinstanz beschränkt zu sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.12.2017 - 13 E 479/17 -, juris Rn. 22 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 2.11.2017 - 9 C 17.1804 -, juris Rn. 4).
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